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   BVerfG, 31.07.1985 - 2 BvR 489/85   

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BVerfG, 31.07.1985 - 2 BvR 489/85 (https://dejure.org/1985,857)
BVerfG, Entscheidung vom 31.07.1985 - 2 BvR 489/85 (https://dejure.org/1985,857)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Juli 1985 - 2 BvR 489/85 (https://dejure.org/1985,857)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Auslieferung - Audiencia Nacional in Spanien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 26.01.1982 - 2 BvR 856/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

    Auszug aus BVerfG, 31.07.1985 - 2 BvR 489/85
    Die Auffassung des Oberlandesgerichts ist nicht unmittelbar am Maßstab des Art. 101 Abs. 1 GG sondern daraufhin zu überprüfen, ob sie dem völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard und den unabdingbaren Grundsätzen der verfassungsrechtlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland genügt (vgl. BVerfGE 59, 280 (282 ff.); 63, 332 (337 ff.)).

    Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß nach der verfassungsrechtlich unbedenklichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Auslieferungsverkehr mit den Mitgliedsstaaten des Europäischen Auslieferungsübereinkommens die Zulässigkeit der Auslieferung nicht von der Verbürgung der Gegenseitigkeit abhängt (BGHSt 30, 55 (62 ff.); BVerfGE 59, 280 (282)).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 31.07.1985 - 2 BvR 489/85
    Ob sie im übrigen zutreffend ist, prüft das Bundesverfassungsgericht nicht nach (vgl. BVerfGE 18, 85 (92 f.) und st. Rspr.).
  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im

    Auszug aus BVerfG, 31.07.1985 - 2 BvR 489/85
    Die Auffassung des Oberlandesgerichts ist nicht unmittelbar am Maßstab des Art. 101 Abs. 1 GG sondern daraufhin zu überprüfen, ob sie dem völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard und den unabdingbaren Grundsätzen der verfassungsrechtlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland genügt (vgl. BVerfGE 59, 280 (282 ff.); 63, 332 (337 ff.)).
  • BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 1019/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung

    Auszug aus BVerfG, 31.07.1985 - 2 BvR 489/85
    a) Das Oberlandesgericht ist seiner Pflicht, umfassend zu prüfen, ob einer Auslieferung des Beschwerdeführers Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG entgegensteht (vgl. BVerfGE 63, 215 [225 ff.]), in hinreichendem Maße nachgekommen.
  • BVerfG, 04.05.1982 - 1 BvR 1457/81

    Auslieferung III

    Auszug aus BVerfG, 31.07.1985 - 2 BvR 489/85
    b) Der Umstand, daß der Beschwerdeführer gegen die Ablehnung seines Asylantrags Klage zum Verwaltungsgericht Wiesbaden erhoben hat und diese Klage noch anhängig ist, hindert seine Auslieferung nicht (vgl. BVerfGE 60, 348 [357 f.]).
  • BGH, 16.06.1983 - 2 StR 837/82

    Geltung des Grundsatzes der Bescheidung des Hilfsbeweisantrages in den

    Auszug aus BVerfG, 31.07.1985 - 2 BvR 489/85
    c) Auch wenn der Antrag des Beschwerdeführers auf Einholung eines Gutachtens des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg, über die Rechtsnatur der Audiencia Nacional entgegen seiner ausdrücklichen Bezeichnung nicht als Hilfsbeweisantrag zu werten sein sollte, der nach ständiger strafgerichtlicher Rechtsprechung nicht vor Ergehen der verfahrensabschließenden Entscheidung beschieden werden muß (vgl. nur BGHSt 32, 10 [13]), wäre es verfassungsrechtlich im Ergebnis nicht zu beanstanden, daß das Oberlandesgericht über den Antrag erst in der angegriffenen Entscheidung vom 29. März 1985 befunden hat.
  • BGH, 11.03.1981 - 4 ARs 18/80

    Ersuchen der italienischen Botschaft um Auslieferung eines österreichischen

    Auszug aus BVerfG, 31.07.1985 - 2 BvR 489/85
    Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß nach der verfassungsrechtlich unbedenklichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Auslieferungsverkehr mit den Mitgliedsstaaten des Europäischen Auslieferungsübereinkommens die Zulässigkeit der Auslieferung nicht von der Verbürgung der Gegenseitigkeit abhängt (BGHSt 30, 55 (62 ff.); BVerfGE 59, 280 (282)).
  • BVerwG, 22.11.1963 - IV C 125.63

    Verhältnis von Strafverfahren und Ausschließung in einem Verwaltungsverfahren -

    Auszug aus BVerfG, 31.07.1985 - 2 BvR 489/85
    Es kann dahinstehen, ob Art. 103 Abs. 1 GG es geboten hätte, dem Beschwerdeführer Gelegenheit zu geben, sich auf die Änderung der Verfahrenslage einzustellen, die durch den Wandel der Auffassung des Oberlandesgerichts zur Notwendigkeit einer Erledigung der beschlossenen Beweiserhebung bewirkt wurde (bejahend für vergleichbare Fallgestaltungen im Verwaltungsprozeß und im strafgerichtlichen Verfahren: BVerwGE 17, 172 f. und Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl., 1983, S. 773 f. m. Rechtsprechungsnachweisen).
  • EuGH - 130/81 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Italien / Kommission

    Auszug aus BVerfG, 31.07.1985 - 2 BvR 489/85
    Die deutsche Bundesregierung hat in der Begründung zum Entwurf von § 73 IRG die Auffassung vertreten, daß die wesentlichen Grundsätze der deutschen Rechtsordnung es nicht generell ausschlössen, einen Verfolgten einem Ausnahmegericht zu überantworten (s. BTDrucks. 9/1338 (= BRDrucks. 130/81), S. 27).
  • BVerfG, 01.12.2003 - 2 BvR 879/03

    Auslieferung nach Peru

    Hiernach erscheint gewährleistet, dass sich der Beschwerdeführer vor einer Einrichtung wird verantworten müssen, die den Voraussetzungen genügt, welche nach allgemeiner Auffassung der Staaten erfüllt sein müssen, damit von einem Gericht in materiellem Sinne gesprochen werden kann (vgl. auch Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1985 - 2 BvR 489/85 -, veröffentlicht in JURIS).
  • BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 20.87

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit eines Spruchkörpers - Rüge der

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör schützt nicht gegen eine nach Meinung eines Beteiligten sachlich unrichtige Ablehnung eines Beweisantrags (vgl. Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87; Beschlüsse vom 24. August 1983 - BVerwG 3 CB 44.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 137 - und vom 10. September 1987 - BVerwG 9 B 36.87 - vgl. auch BVerfG. Beschluß vom 31. Juli 1985 - 2 BvR 489/85 -).
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 147.86

    Subjektive Nachfluchtgründe - Asyl

    Die Folgerungen, die das Berufungsgericht hieraus zu ziehen gedachte, brauchte es ihm vorab nicht mitzuteilen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 31. Juli 1985 - 2 BvR 489/85 - sowie Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87).
  • BVerwG, 18.05.1994 - 9 B 14.94

    Asylrecht - Verwandte von Terroristen - Mißhandlung durch Staatsgewalt -

    Er liegt auch nicht darin, daß das Berufungsgericht die Würdigung des Vorbringens des Klägers zu 1 und seine daraus gezogenen Folgerungen nicht in der mündlichen Verhandlung vorab bekanntgegeben hat, weil die diesbezügliche richterliche Überzeugungsbildung erst nach Abschluß der mündlichen Verhandlung in der Beratung stattfindet (BVerfG, Beschluß vom 31. Juli 1985 - 2 BvR 489/85 - BVerwG, Urteil vom 13. März 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 - a.a.O.).
  • BVerwG, 25.01.1996 - 9 B 591.95

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei

    Die Beschwerde übersieht insoweit vor allem, daß ein Gericht grundsätzlich nicht verpflichtet ist, seine Würdigung des Prozeßstoffs und seine Schlußfolgerungen hieraus vorab mit den Beteiligten zu erörtern, weil sich diese regelmäßig erst nach der mündlichen Verhandlung aufgrund der abschließenden Beratung ergeben (Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87; vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 31. Juli 1985 - 2 BvR 489/85 -).
  • BVerwG, 17.11.1995 - 9 B 505.95

    Hinweispflicht und Erörterungspflicht des Gerichts - Anforderungen an die

    Die Beschwerde übersieht, daß die Gerichte grundsätzlich nicht verpflichtet sind, ihre Würdigung des Prozeßstoffs und ihre Schlußfolgerungen den Prozeßbeteiligten vorab mitzuteilen, weil sich diese regelmäßig erst nach der mündlichen Verhandlung aufgrund der abschließenden Beratung ergeben (Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87; vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 31. Juli 1985 - 2 BvR 489/85 -).
  • BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 27.87

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Berufungsgerichts - Verstoß gegen das Gebot des

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör schützt nicht gegen eine nach Meinung eines Beteiligten sachlich unrichtige Ablehnung eines Beweisantrags (vgl. Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87; Beschlüsse vom 24. August 1983 - BVerwG 3 CB 44.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 137 - und vom 10. September 1987 - BVerwG 9 B 36.87 - vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 31. Juli 1985 - 2 BvR 489/85 -).
  • BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 38.87

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Berufungsgerichts - Verstoß gegen das Gebot des

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör schützt nicht gegen eine nach Meinung eines Beteiligten sachlich unrichtige Ablehnung eines Beweisantrags (vgl. Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87; Beschlüsse vom 24. August 1983 - BVerwG 3 CB 44.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 137 - und vom 10. September 1987 - BVerwG 9 B 36.87 - vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 31. Juli 1985 - 2 BvR 489/85 -).
  • BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 21.87

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Berufungsgerichts - Verstoß gegen das Gebot des

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör schützt nicht gegen eine nach Meinung eines Beteiligten sachlich unrichtige Ablehnung eines Beweisantrags (vgl. Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87; Beschlüsse vom 24. August 1983 - BVerwG 3 CB 44.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 137 - und vom 10. September 1987 - BVerwG 9 B 36.87 - vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 31. Juli 1985 - 2 BvR 489/85 -).
  • BVerwG, 10.09.1987 - 9 B 36.87

    Beurteilung eines Zeugen als untaugliches Beweismittel - Bekundungen aus dem

    Dies ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, denn das Gericht ist unter dem von der Beschwerde gerügten Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs in der Regel nicht verpflichtet, seine Beweiswürdigung und seine Schlußfolgerungen vorab mit den Beteiligten zu erörtern (vgl. BVerfG, Beschluß vom 31. Juli 1985 - 2 BvR 489/85 - sowie Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87).
  • BVerwG, 27.11.1995 - 9 B 540.95

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf Asyl

  • BVerwG, 29.06.1989 - 9 B 67.89

    Vorliegen einer begründeten Furcht vor politischer Verfolgung - Bestimmung der

  • BVerwG, 04.05.1998 - 9 B 1122.97

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 05.12.1996 - 9 B 138.96

    Klage auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Vorliegen einer deutschen

  • BVerwG, 09.08.1995 - 9 B 341.95

    Ausstellung des Vertriebenenausweises - Volkstumsbewusstsein als Voraussetzung

  • BVerwG, 30.01.1997 - 9 B 514.96

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 11.11.1994 - 9 B 654.94

    Inhaltliche Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels -

  • BVerwG, 30.08.1994 - 9 B 318.94

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Nachweis eines

  • BVerwG, 12.08.1986 - 9 B 121.86

    Voraussetzungen einer Überraschungsentscheidung

  • BVerwG, 13.10.1997 - 9 B 699.97

    Gewährung rechtlichen Gehörs - Verwaltungsgerichtliche Pflicht zur Sachaufklärung

  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.1997 - A 12 S 2007/97

    Asylverfahren: Gewährung rechtlichen Gehörs - Anordnung des Erscheinens des

  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.1997 - A 12 S 213/97

    Wahrunterstellung entscheidungserheblicher Tatsachen im Verwaltungsprozeß nicht

  • VG Hamburg, 07.05.2012 - 4 E 787/12

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerwG, 29.11.1995 - 9 B 568.95

    Gefahr asylrechtsrelevanter Misshandlung von Kurden wegen exilpolitischer

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